Vorträge & Bilder

Hier finden Sie Informationen und Vorträge zu vergangenen eHealth-Foren.

Vorträge eHealth Forum 2024

Videos eHealth Forum 2024

eHealth Forum – Grußworte Dr. Karsten Braun

eHealth Forum – Grußwort Manne Lucha

eHealth Forum – Sebastian Zilch: Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit

eHealth Forum – Lena Dimde: Die Elektronische Patientenakte (ePA) für alle

Prof. Dr. Dr. Melanie Börries: Welche Rolle spielen Gesundheitsdaten für Forschung & Wissenschaft?

eHealth Forum – Marek Rydzewski: Digitale Identitäten im Gesundheitswesen

eHealth Forum – Diskussion: Gelingt mit den Digitalgesetzen der Durchbruch bei der Digitalisierung?

eHealth Forum – Lars Wiezorreck & Karin Kaufmann: Digitale Services im Mitgliederportal der KVBW

Impressionen eHealth Forum 2024

eHealth Forum Freiburg – Die schönsten Momente und Bilder des Tages 2024

Fotograf: Norman Ill (KVBW)

Vorträge eHealth Forum 2023

Videos eHealth Forum 2023

Dr. med Karsten Braun beim eHealth Forum Freiburg

Patrick Oestringer: Künstliche Intelligenz in der Medizin

Timo Frank und Lina Rausch: Mit dem TI Messenger schnell und sicher kommunizieren

Cornelia Tausch: Wie die Digitalisierung zur Patientensicherheit beiträgt

Thomas Heine: Digital vernetzt: Ärzte und institutionelle Pflege

Jakob Scholz: Erfahrungen mit dem eRezept

Diskussionsrunde: Wie gelingt die digitale Transformation im Gesundheitswesen?

Bernd Gemeinder: Datensicherheit in Arztpraxen

Jakob Scholz: Dipraxis – digitale Anwendungen für die Arztpraxis

Menia Ettrich: Digitalisierte Sturzprävention für die Pflege

Dr. Lara Ebenfeld: Online-Therapie für Stress und Burnout

Impressionen eHealth Forum 2023

Fotograf: Markus Schwerer

Vorträge eHealth Forum 2021

Teilnehmerfragen zur ePA

Über die ePA können Patienten den sie behandelnden Ärzten Informationen über von anderen Ärzten veranlasste diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, z.B. auch zu verordneten Medikamenten, verfügbar machen. Die Ärzte haben dadurch die Möglichkeit, diese Informationen bei eigenen Entscheidungen zu berücksichtigen, ggf. auch in Abstimmung mit anderen, den Patienten behandelnden, Kollegen.  

Anmerkung

Streng genommen ist dies eine Rechtsfrage.

Es ist nicht Ziel der ePA, dass Ärzte anlasslos alle in ihr enthaltenen Informationen lesen, bevor sie einen Patienten behandeln. Die ePA dient vielmehr der gezielten Gewinnung ergänzender Informationen auf Grundlage von Anamnese und Befunderhebung. Heute ist die Beschaffung solcher Informationen, z.B. eines stationären Entlassbriefs, oft mit hohem Zeitaufwand verbunden, der durch das Vorahndensein des Briefes in der ePA eingespart werden kann. 

Das Vorhandensein zusätzlicher Informationen kann zudem dazu beitragen, ein Anamnesegespräch, z.B. die Frage nach Vorerkrankungen oder vorher bereits stattgefundenen Behandlungen, effizienter zu führen und dem Arzt schneller mehr Klarheit zu verschaffen.

Die Anlage und die Nutzung der ePA ist für Patienten freiwillig. Es kann selbstverständlich sinnvoll sein, einen Patienten zur Nutzung der ePA zu ermuntern, wenn dies aus Sicht des Arztes als sinnvoll für dessen Behandlung erscheint. 

Die ePA wird durch den Versicherten geführt. Er hat aber einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihn behandelnde Ärzte auf seine Bitte bei der Nutzung der ePA unterstützen und – im jeweils aktuellen Behandlungskontext – medizinische Daten in die ePA einstellen. 

Nein. Es ist technisch komplett ausgeschlossen, dass die Krankenkassen ein Zugriffs- oder Leserecht auf die ePA erhalten können. Versicherte können die Kasse maximal berechtigen Abrechnungsdaten in die ePA zu spielen. Eine Fehlbedienung, die dazu führt, dass die Kassen die Daten der Versicherten lesen können, ist unmöglich.

Die ePA wird durch den Versicherten geführt. D.h. er kann in die ePA Dokumente einstellen oder auch wieder löschen. Unabhängig davon, wer diese in die ePA eingestellt hat. Die einzelnen Dokumente können jedoch nicht geändert werden, es können also z.B. keine Seiten aus einem Arztbrief entfernt oder bestimmte Laboreinträge gelöscht oder verändert werden.

Die Informationspflicht zur ePA liegt bei den Kassen. Inwiefern die Kassen Informationen zur ePA auch in leichter Sprache oder in nicht deutscher Sprache bereitstellen, ist ihnen überlassen.

Die Anwendungen der Telematikinfrastruktur verfolgen das Ziel die Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Qualität in der Behandlung zu verbessern. Gemäß dieser Zielstellung wurde und wird die Selbstverwaltung durchgängig in die Arbeiten der gematik einbezogen. In der Tat kann die gematik die Spezifikation - und damit verbunden fachlichen und technischen Konzepte, betrieblichen Anforderungen und auch Fragen der wissenschaftlichen Evaluation - nicht eigenmächtig entscheiden, sondern lässt dies im Kreise der Gesellschafter abstimmen. Ganz konkret wurde für die ePA ein Feldtest bei ~300 Leistungserbringern durchgeführt. Dieser Feldtest stellte dabei die technischen Komponenten und die Nutzererfahrung der Teilnehmer in den Mittelpunkt. Die Ergebnisse wurden von einem unabhängigen Forschungsinstitut wissenschaftlich evaluiert und werden in der gematik kritisch gewürdigt, um Handlungsbedarfe zu evaluieren und diese in die Spezifikationen wieder einfließen zu lassen.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte finde Sie unter https://www.kvbawue.de/epa